Mitgliedschaft
Grundvoraussetzung für die Zuteilung einer Wohnung ist der Beitritt (Mitgliedschaft) zur Genossenschaft.
Mitglieder können gemäß § 3 der Genossenschaftssatzung Einzelpersonen, (das 17. Lebensjahr muss vollendet sein) juristische Personen, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist einmalig zu bezahlen und setzt sich aus 5 Geschäftsanteilen á € 22,-- sowie der Beitrittsgebühr in Höhe von € 22,-- = insgesamt € 132,-- zusammen. (Siehe Satzung)
Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden die gezeichneten Geschäftsanteile nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist wieder zurückgezahlt. (Siehe Satzung)
Sollten Sie eine Mitgliedschaft anstreben, ersuchen wir Sie, nachstehendes Formblatt auszufüllen und bis zum nächsten Sitzungstermin an unsere Adresse zu senden bzw. zu faxen (0732/666075).
Formular:
Ansuchen um Mitgliedschaft
